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Ausländische Quellensteuer

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist bemüht, auch die für die Entlastung von ausländischer Quellensteuer erforderlichen Formulare zur Verfügung zu stellen. Dieser zusätzliche Service ist jedoch davon abhängig, dass die ausländischen Finanzverwaltungen diese Formulare ihrerseits dem BZSt zur Verfügung stellen. Soweit diese Formulare zur Verfügung stehen, können diese als PDF-Datei unter Formulare heruntergeladen werden.

Benötigen Sie Formulare in größerer Stückzahl oder wird auf der Formular-Seite das von Ihnen benötigte Formular nicht aufgeführt, wird empfohlen, die Bestellung zuständigkeitshalber direkt an den Vertragspartner oder die betreffende Finanzbehörde des Vertragpartners zu richten.

 


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