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Willkommen im Informations- und Service-Angebot zu den Finanzverwaltungen der Länder!

Die Finanzverwaltung - auch Steuerverwaltung genannt - ist der Teil der öffentlichen Verwaltung, der für die Festsetzung und Erhebung von Steuern zuständig ist. Die Finanzverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland ist zwischen Bund und Bundesländern aufgeteilt.  
Landesfinanzbehörden sind die Landesfinanzministerien als oberste Behörden, die Oberfinanzdirektionen (Landesabteilungen) als Mittelbehörden und die Finanzämter als Ortsbehörden. Steuern werden grundsätzlich von den Finanzämtern verwaltet. Ausnahmen bilden insbesondere:

  • Zölle und Verbrauchsteuern, für die die Bundeszollverwaltung zuständig ist
  • Steuern,  deren Verwaltung den Gemeinden übertragen worden ist  
Bremen Bremen Saarland Hamburg Baden-Württemberg Bayern Rheinland-Pfalz Saarland Hessen Thüringen Sachsen Sachsen-Anhalt Nordrhein-Westfalen Bremen Niedersachsen Hamburg Schleswig-Holstein Berlin Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern

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