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Logo Bundes-Pensions-Service für Post und Telekommunikation e. V.

 

Aufgabe:

Der Bundes-Pensions-Service für Post und Telekommunikation e. V. (BPS-PT) ist Anfang 2001 durch die Verschmelzung der drei selbständigen Unterstützungskassen der Post-Aktiengesellschaften (Deutsche Post Pensions-Service e. V., Deutsche Postbank Pensions-Service e. V. und Deutsche Telekom Pensions-Service e. V.) entstanden.

Kernaufgabe des BPS-PT ist das Berechnen und Auszahlen von Versorgungsleistungen (insbesondere Ruhegehalt sowie Witwen-, Witwer- und Waisengeld nach dem Beamtenversorgungsgesetz) und Beihilfeleistungen (vor allem Beihilfen in Krankheitsfällen nach den Beihilfevorschriften des Bundes) an Ruhestandsbeamtinnen und -beamte der Deutschen Bundespost und ihrer Nachfolgeunternehmen sowie deren Hinterbliebene.
Ihm obliegt damit das gesamte Auszahlungsgeschäft der Versorgungs- und Beihilfeleistungen für die Post-Aktiengesellschaften. Darüber hinaus übernimmt der BPS-PT für den Bund treuhänderisch die Finanzverwaltung der von Post, Postbank und Telekom zu zahlenden Beiträge. Der BPS-PT betreut derzeit gut ein Fünftel der Versorgungsempfänger in der Bundesrepublik und ist damit die größte Beamtenversorgungskasse in Deutschland. Für etwa 271.000 Ruhestandsbeamtinnen und -beamte, Witwen, Witwer und Waisen erbrachte der BPS-PT in 2004 Versorgungs- und Beihilfeleistungen in Höhe von ca. 6,4 Mrd. €.




Kontaktdaten:

Bundes-Pensions-Service für Post und Telekommunikation e. V.
Riemenschneiderstr. 11
53175 Bonn

Tel.: (0228) 28043-0

Fax: (0228) 28043-139

E-Mail: Hotline BPS-PT e. V. info@BPS-PT.de

 

Internet: http://www.bps-pt.de

 


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