Registrierung einer steuerpflichtigen Person/Körperschaft
Unternehmer
Die Registrierungspflichten des Unternehmers sind davon abhängig, ob ein Gewerbebetrieb gegründet oder eine Tätigkeit in einem so genannten Freien Beruf ausgeübt werden soll (siehe Infoblatt für Gewerbetreibende und Infoblatt für Freiberufler).
Das zuständige Finanzamt erteilt in den Fällen Auskunft, in denen eine eindeutige Zuordnung der Tätigkeit zu den Freien Berufen bzw. zu einem Gewerbebetrieb schwierig erscheint.
Weitere Informationen zu den Besonderheiten bei Neugründungen durch Steuerausländer enthält das Infoblatt - Besondere Regelungen.
Arbeitgeber
Jeder Arbeitgeber meldet seine Arbeitnehmer bei den gesetzlichen Sozialversicherungen
(
www.deutsche-sozialversicherung.de ) an. Diese umfassen in der Bundesrepublik Deutschland die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Beiträge tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam.
Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft für die Deckung von Berufsunfallkosten trägt der Arbeitgeber. Zentrale Ansprechpartner sind für gewerbliche Unternehmen die gewerblichen Berufsgenossenschaften (
www.Berufsgenossenschaft.de ), bei freien Berufen die jeweilige berufständige Berufsgenossenschaft (
www.vbg.de ).
Die Arbeitsagentur erteilt auf Antrag eine Betriebsnummer, die in die Versicherungsnachweise der Beschäftigten eingetragen wird. Die Betriebsnummer ist auch gegenüber dem
Finanzamt im Zusammenhang mit dem Lohnsteuerabzug anzugeben.
