Umsatzsteuer - Allgemeines
Im Gegensatz zu den Personensteuern (z. B. Einkommensteuer) ist die Umsatzsteuer eine Verkehrsteuer. Besteuert wird in der Regel jede durch einen Unternehmer erbrachte Leistung gegenüber einem Dritten.
Als Verkehrsteuer ist die Umsatzsteuer darauf angelegt, dass sie wirtschaftlich vom Endverbraucher getragen wird. Technisch wäre es jedoch nicht möglich, die Umsatzsteuer beim Verbraucher zu erheben. Schuldner der Umsatzsteuer ist deshalb der Unternehmer, der einen Umsatz ausführt. Der Unternehmer gibt die Umsatzsteuer über seinen Verkaufspreis an die Kunden weiter.
Unternehmer, die nicht nur steuerfreie Umsätze tätigen, haben die Möglichkeit die Umsatzsteuer, die sie von anderen Unternehmern offen in Rechnung gestellt bekommen haben, als so genannte Vorsteuer von ihrer Umsatzsteuerschuld abzuziehen. Auf diese Weise wird lediglich der 'Mehrwert' (Differenz zwischen Netto-Einkaufspreis und Netto-Verkaufspreis) einer Leistung mit Umsatzsteuer belastet, deswegen wird die Umsatzsteuer oftmals auch als Mehrwertsteuer bezeichnet.
Ausländische Unternehmer ohne Betriebsstätte in Deutschland
Tätigen ausländische Unternehmer Umsätze, die in Deutschland umsatzsteuerpflichtig sind, müssen sie diese bei dem für ihr Land zuständigem Finanzamt erklären. Eine Auflistung der zuständigen Finanzämter finden Sie hier.
Wurde ausländischen Unternehmern, die in Deutschland selbst keine Umsätze tätigen, deutsche Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, besteht grundsätzlich ein Vergütungsanspruch. So können sich ausländische Unternehmer ohne Umsätze im Inland Vorsteuern in einem besonderen Vergütungsverfahren für ausländische Unternehmer erstatten lassen.
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