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Besteuerung des Einkommens von Körperschaften - Allgemeines

Die Körperschaftsteuer ist eine besondere Art der Einkommensteuer für juristische Personen, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Wie die Einkommensteuer gehört die Körperschaftsteuer zu den direkten Steuern und ist eine Personensteuer, die nicht vom Einkommen abgezogen werden kann.

Körperschaftsteuer und Einkommensteuer bestehen nebeneinander. Ein von einer Kapitalgesellschaft erwirtschafteter Gewinn rechnet daher zur Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer der Kapitalgesellschaft.

Im Falle der Weiterausschüttung an natürliche Personen rechnet er ebenfalls zur Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer der beteiligten Person.

Werden Gewinne einer Körperschaft an eine körperschaftsteuerpflichtige Gesellschaft ausgeschüttet, bleiben diese bei der empfangenden Gesellschaft weitgehend steuerfrei. Lediglich 5 % der Dividende werden im Rahmen der Veranlagung als nichtabziehbare Betriebsausgabe dem Gewinn wieder hinzugerechnet.

Weitere Informationen zur Besteuerung von Körperschaften finden Sie in der linken Navigationsleiste.

 


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