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Aktuelles

Ist es aufgrund von Umständen, die nicht die Melde- bzw. Zahlstelle zu vertreten hat, nicht möglich, Daten für die EU-Zinsrichtlinie/Zinsinformationsverordnung fristgerecht dem Bundeszentralamt für Steuern zuzuleiten, wird dies nicht als Fristversäumnis angesehen.


Bitte beachten Sie auch, dass Massendatenmeldungen über die alte Mach5-Schnittstelle und für Magnetbandkassetten nur noch bis zum 31.12.2008 erfolgen konnten. Für die Meldezeiträume 2005 und 2006 ist keine Meldung mehr möglich. Magnetbandkassetten konnten nur noch bis zum 31.12.2008 angenommen werden. Eventuelle Korrekturen von Erstmeldungen, die mit Magnetbandkassetten eingereicht wurden, können nach dem 31.12.2008 nur über die neue ELMA5 Schnittstelle angenommen werden.


Hinweise zur Plausibilisierung der EU-Postleitzahlen und die EU-Steuernummern (TIN) finden Sie bei den FAQ´s Fachlich.

 


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