Home | Inhalt | Impressum | Kontakt

Umsatzsteuervergütung - Inländische Unternehmer -

 

Umsatzsteuervergütung an inländische Unternehmer in anderen EU-Mitgliedstaaten:

EU-Mitgliedstaaten erstatten inländischen Unternehmern unter bestimmten Voraussetzungen die dort gezahlte Umsatzsteuer.

Die Anträge auf Umsatzsteuervergütung sind elektronisch über das BZStOnline-Portal einzureichen. Das BZSt prüft nur die Unternehmereigenschaft des Antragstellers und leitet den Antrag dann an den EU-Mitgliedstaat weiter, in dem die Umsatzsteuer erhoben wurde. Dieser EU-Mitgliedstaat bearbeitet die Anträge und erstattet die gezahlte Umsatzsteuer.

Anleitungen zur Registrierung, zum Ausfüllen des Antrages und zur Übermittlung der Belege finden Sie in den Hilfsmitteln.

Allgemeine und besondere Informationen zum Umsatzsteuervergütungsverfahren finden Sie unter Vorschriften/Merkblätter.

Besonderheiten, die bei der Antragstellung in den anderen EU-Mitgliedstaaten zu beachten sind und zur grundsätzlichen Möglichkeit des Vorsteuerabzuges in diesen Staaten finden Sie in der so genannten Präferenzliste.

Antworten auf häufig gestelle Fragen (FAQ) finden Sie hier.

 

Anmeldung mit den ElsterOnline-Zugangsdaten:

Unternehmer und Steuerberater, die eine deutsche Steuernummer besitzen, können ihre vorhandene ElsterOnline-Zugangsdaten (Zertifikat und PIN) zum Login beim BZStOnlinePortal (BOP) nutzen.

Zum Antragsformular im BZStOnline-Portal gelangen Sie hier.

 

Registrierung:

Sollten Sie noch keine ElsterOnline-Zugangsdaten haben, wird die Registrierung im ElsterOnline-Portal (EOP) mit der Registrierungsart "ElsterBasis" empfohlen. Die Registrierung muss nur einmal durchgeführt werden.
Aus technischen Gründen ist die Verwendung von hardwaregebundenen Signaturen (Sticks bzw. Signaturkarten) derzeit noch nicht möglich. Bitte verwenden Sie das Softwarezertifikat.

Zur Registrierung gelangen Sie unter der folgenden Adresse: https://www.elsteronline.de/eportal

 

Registrierung ausländischer Vertreter:

Sie haben die Möglichkeit, sich als Bevollmächtigter (Dritter) für das BZStOnline-Portal (BOP) zu registrieren.
Dafür ist im ersten Schritt eine Anmeldung mit dem BOP-Anmeldeformular erforderlich. Die Zugangsdaten werden dann auf dem Postweg und per E-Mail versandt. Weitere Schritte können Sie dem BOP-Handbuch entnehmen.

Nach erfolgreicher Registrierung können Sie mit Ihren Zugangsdaten das Antragsformular im BZStOnline-Portal aufrufen. Zum Antragsformular gelangen Sie hier.

 

Übermittlung von Massendaten:

Die so genannte 'Massendatenschnittstelle' (Übermittlung eines oder mehrerer Vergütungsanträge über eine Schnittstelle unter Umgehung des Online-Formulars) ist jetzt verfügbar. Für die erforderliche Implementierung an Ihre Software, wird Ihnen nachfolgend die technische Schnittstellenbeschreibung zur Verfügung gestellt. 
Schnittstellenbeschreibung

Beachten Sie bitte,

  • dass Sie für die Freischaltung zur elektronischen Übermittlung von Massendaten eine BZSt-Nummer sowie ein verfahrensspezifisches Geheimnis (USTVEU-Geheimnis) benötigen. Sollten Sie noch kein gültiges BOP-Zertifikat besitzen, müssen sie sich erst mit dem BOP-Anmeldeformular beim BZSTOnline-Portal (BOP) registrieren lassen;
  • dass sich noch Änderungen ergeben können (Wir empfehlen daher die Eintragung in unseren Benachrichtigungsservice, über den wir Sie bei Änderungen an den Dokumenten informieren werden.);
  • dass die rechtlichen Grundlagen nicht durch die Schnittstellenbeschreibung ersetzt werden und ggf. im jeweiligen Erstattungsstaat geltende Regelungen (Preferences) durch den Antragsteller/Datenversender bei der Dateierstellung zu berücksichtigen sind;
  • Fehler in der übermittelten Datei im Interesse der Rechtssicherheit zur technischen Abweisung aller in ihr enthaltenen Anträge führen;
  • dass bei den Leistungsbeschreibungen die gleichzeitige Angabe einer Schlüsselzahl verschieden von 10 und die Angabe von Freitext nicht zulässig ist und von den Erstattungsstaaten regelmäßig zurückgewiesen wird.


Datenschutz:

Die Zugänge sind an eine natürliche Person gebunden. Geben Sie daher Zugangsdaten niemals an Dritte (auch nicht an Mitarbeiter innerhalb Ihres Unternehmens) weiter! Sofern Sie für weitere natürliche Personen Ihres Unternehmens Zugänge zum BOP benötigen, können Sie nach Erhalt der Zugangsdaten für die erste natürliche Person individuell weitere Konten selbständig einrichten. Sollten Sie Anlass zu der Sorge haben, dass Ihnen die BOP-Zugangsdaten abhanden gekommen sind oder entwendet wurden, veranlassen Sie zur Vermeidung missbräuchlicher Benutzung umgehend beim BZSt eine Sperrung. Weitere Sicherheitshinweise finden Sie im Internet auf den Seiten des BOP.

 

Umsatzsteuervergütung an inländische Unternehmer in Drittstaaten:

Drittstaaten mit denen eine Gegenseitigkeit besteht, erstatten inländischen Unternehmern unter bestimmten Voraussetzung die dort gezahlte Umsatzsteuer.

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist in das Erstattungsverfahren nicht eingebunden. Die Anträge auf Erstattung der Umsatzsteuer, sind direkt bei der ausländischen Erstattungsbehörde zu stellen.

Jede ausländische Behörde stellt dafür einen eigenen Antragsvordruck in seiner Landessprache zur Verfügung. Einige Staaten bestehen auf die Verwendung der Vordrucke in ihrer Landessprache.

Hier finden Sie die Formulare für die Antragstellung in Drittstaaten, sowie die Anschriften der ausländischen Behörden bei denen Sie die Anträge einreichen müssen.

 

Fragen:

Fragen richten Sie im Einzelfall bitte per E-Mail an: vorsteuerverguetung@steuerliches-info-center.de

Senden Sie mit Ihrer Anfrage niemals persönliche Zugangsdaten wie z.B. PIN, Geheimniswerte oder Zertigkikate mit, um Missbrauch mit diesen Daten vorzubeugen.

 


zurück zum Anfang der Seite