DTV-Verfahren Ausländer
Mit Wirkung ab 01.01.2002 ist durch § 50 d Absatz 1 Satz 6 Einkommensteuergesetz (EStG) die Möglichkeit geschaffen worden, Anträge auf Erstattung einbehaltener Kapitalertragsteuer aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen auf maschinell verwertbaren Datenträgern zu stellen.
Damit wird der zunehmenden Globalisierung des Aktienmarktes Rechnung getragen. Das Verfahren ist für Dividendenzuflüsse an im Ausland ansässige Aktionäre konzipiert worden. Es ist nicht für die Entlastung von Kapitalertragsteuer für andere Arten von Kapitalerträgen (z. B. Zinsen) vorgesehen.
Desweiteren können keine besonderen Beteiligungsformen bzw. Entlastungsansprüche berücksichtigt werden, wie z. B. Erträge aus sog. "Schachtelbeteiligungen" oder Beteiligungen an deutsch-schweizerischen Grenzkraftwerken. Für Fälle, die nicht am vereinfachten Erstattungsverfahren teilnehmen können, verbleibt es beim vorgeschriebenen schriftlichen Erstattungsantrag nach amtlich vorgeschriebenem Muster, § 50 d Abs. 1 S. 3 EStG.
Das neue IT-gestützte Verfahren ist insbesondere für Bankinstitute geeignet, die bereits früher im Namen und Auftrag Ihrer Kunden mit ausländischem Wohnsitz Anträge auf Erstattung der Kapitalertragsteuer gestellt haben.
Antragsformulare und ein Merkblatt zum Datenträgerverfahren finden Sie in den Untermenüpunkten in der linken Navigationsleiste.
