Aufgabenausweitung des Steuerlichen Info-Centers
Das Steuerliche Info-Center (SIC) des BZSt bearbeitet seit August 2006 in einem "First-Level-Support" zentral allgemeine Anfragen aus den Bereichen der Abzugsteuer- und Kapitalertragsteuer-Entlastung, der Zins-Richtlinie, und der Identifikations-Nummer. Dies betrifft insbesondere Anfragen zu Zuständigkeiten, Antrags- bzw. Verwaltungsverfahren und Gesetzesgrundlagen.
Einen entsprechenden allgemeinen Support bietet das SIC ab dem 1. Dezember 2006 auch für den Auskunftsbereich der Umsatzsteuer-Vergütung durch das BZSt.
Das SIC ist telefonisch (+49 1888 406 1200), per Fax (+49 1888 406 3200) oder über seine Web-Präsenz ( www.steuerliches-info-center.de ) erreichbar. Telefonische Anfragen werden während der Servicezeiten montags bis donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 16.00 Uhr beantwortet.
Ein Leistungsangebot als zentrale Anlaufstelle für ausländische Investoren ist für Frühjahr 2007 in Vorbereitung. Als wichtige Zentralfunktion umfasst dies auch die Erteilung verbindlicher Auskünfte an ausländische Antragsteller, für die kein inländisches Finanzamt zuständig ist.
