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Sie haben Ihre Steuer-Identifikationsnummer noch nicht erhalten oder nicht mehr griffbereit?


Es gibt verschiedene Gründe dafür, dass in Einzelfällen bisher noch keine Identifikationsnummer (IdNr.) mitgeteilt wurde.

Dem Steuerlichen Info-Center im Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist es selber nicht möglich, festzustellen, aus welchem Grund Ihnen bisher noch keine Mitteilung über die Vergabe Ihrer IdNr. zugegangen ist.

Für die Prüfung und die erneute Mitteilung Ihrer IdNr. benötigt das zuständige Fachreferat im BZSt folgende Daten:
- Name
- Vorname
- Adresse
- Geburtsdatum
- Geburtsort

Ihre persönlichen Daten können Sie schriftlich an das BZSt, 53221 Bonn senden oder per E-Mail an info@identifikationsmerkmal.de übermitteln. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.

Das BZSt wird Ihnen Ihre IdNr. schriftlich mitteilen. Aufgrund des hohen Anfragevolumens kann es bei der Mitteilung der IdNr. jedoch zu zeitlichen Verzögerungen kommen.

Hinweise:

Ihre Steuer-Identifikationsnummer steht in der Regel auch auf Ihrer Lohnsteuerkarte 2010 oder in Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid.

Bis zum 31. Oktober 2010 hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, für die Datenübermittlung der Lohnsteuerbescheinigung anstelle der Identifikationsnummer weiterhin das lohnsteuerliche Ordnungsmerkmal (eTIN) des Arbeitnehmers zu verwenden. Es wird nicht beanstandet; wenn die Identifikationsnummer noch nicht in das Lohnkonto übernommen wird. Weitere Einzelheiten, auch zum Verfahren ab dem 1. November 2010, ergeben sich aus dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 9. November 2009.

 

Steuer-Identifikationsnummer kommt

Daten ausschließlich für ein einfacheres Besteuerungsverfahren


Für viele gehört die Steuererklärung zu den eher lästigen Pflichten. Seit Jahren wird nach Vereinfachung gerufen und bemängelt, dass das Zusammenspiel zwischen den Behörden und dem Bürger weitaus unbürokratischer ablaufen könnte.
Ein einfacheres Steuersystem und weniger Bürokratie in Deutschland - das sind Ziele, die auch für das Bundesfinanzministerium und die Bundesregierung ganz oben auf der Agenda stehen. Das bisherige Lohnsteuerverfahren stammt noch aus den zwanziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts.
Bisher mussten neben der Steuernummer weitere Nummern entwickelt werden, zum Beispiel für das Kindergeld oder Zulagen. Ein kompliziertes und teures System.

Steuer-ID Steuererklärung


Die Steuer-ID im Überblick

Deutschland folgt deshalb jetzt dem Beispiel vieler Nachbarn in der Europäischen Union und modernisiert das Besteuerungsverfahren mit der neuen Steuer-Identifikationsnummer ("Steuer-ID").

 

  • Die Steuer-ID ist für die Einkommensteuer vorgesehen. Sie unterliegt zudem einer strengen Zweckbindung: Sie ist aus Gründen des Datenschutzes auf den Bereich der Finanzverwaltung beschränkt. Eine anderweitige Verwendung der gespeicherten Daten ist in keiner Weise zulässig.

  • Jeder Steuerpflichtige wird eine Nummer erhalten, die ihn sein Leben lang begleitet. Laut Gesetz sind das "natürliche Personen"; sie wird also ab Geburt verliehen, auch wenn in der Regel so früh noch keine Steuerschuld entsteht.

  • Bis zum 31.12.2008 werden bereits über 81 Millionen Bürger ein persönliches Mitteilungsschreiben erhalten haben, in dem die Steuer-ID und die gespeicherten Eckdaten mitgeteilt werden.

  • Die Steuer-ID hat elf Ziffern, die "nichtsprechend" sind. Das heißt: Es können aus der Zahlenkombination keine Rückschlüsse auf den Steuerpflichtigen gezogen werden.

  • Folgende Daten werden gespeichert: Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift, zuständige Finanzbehörden, Sterbetag. So kann eine korrekte Zuordnung erfolgen. Weitere Daten werden nicht gespeichert.

  • Bürger müssen die Steuer-ID künftig bei Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen gegenüber Finanzbehörden angeben.

  • Die Daten werden spätestens 20 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Steuerpflichtige verstorben ist, gelöscht. Sind die Daten für die Arbeit der Finanzbehörden nicht mehr erforderlich, kann dies vorher geschehen.


Wenn Sie in der nächsten Zeit Ihr Mitteilungsschreiben in den Händen halten und einen Fehler entdecken, dann wenden Sie sich bitte an die unter "Rücksendeadresse" angeführte Behörde. Korrekturen werden dort veranlasst und dem Bundeszentralamt für Steuern elektronisch weitergeleitet.

Sollten Sie umziehen, übermittelt die Meldebehörde Ihre neue Adresse an das Bundeszentralamt für Steuern. Telefonische Auskünfte über die ID können aus Datenschutzgründen nicht erteilt werden. In der Übergangszeit bitten die Finanzbehörden darum, neben der ID auch die alte Steuernummer anzugeben.

Weiterführende Fragen beantwortet Ihnen ein speziell geschultes Team im steuerlichen Info-Center des Bundeszentralamts für Steuern unter der Rufnummer 01805 - 437 83 837 (01805-IDSTEUER). Die Gebühren betragen 0,14 EUR je Minute (aus dem deutschen Festnetz; abweichende Preise für Anrufe aus den Mobilfunknetzen sind möglich).


Weitere Informationen

Fragen und Antworten zur Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID)
Monatsbericht aus dem BMF: Einführung der Identifikationsnummer für Steuerpflichtige [PDF, 354 KB]
Informationsbroschüre: Bundeseinheitliche Identifikationsnummer für Steuerpflichtige [PDF, 668 KB]
Projektvorstellung zur Einführung der Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) [PDF, 1518 KB]
Musterschreiben zur Zuteilung der Steuer-Identifikationsnummer nach § 139b Abgabenordnung [PDF, 80 KB]
Rückseite des Mitteilungsschreibens mit Hinweisen zur Steuer-Identifikationsnummer [PDF, 174 KB]
Fragen und Antworten zum Thema für die Meldebehörden [PDF, 104 KB]

 

 

 


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