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Vorschriften


 
Vorschriften
Bezeichnung Kurzbeschreibung Format Größe
§ 22a EStG Maschinelles Anfrageverfahren URL k.A.
§ 139a AO Identifikationsmerkmal URL k.A.
§ 139b AO Identifikationsnummer URL k.A.
BMF-Schreiben vom 09.11.2009 Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung 2010; Erstmalige Verwendung der steuerlichen Identifikationsnummer URL k.A.
BMF-Schreiben zur Pilot-Initialdatenlieferung BMF-Schreiben zur Pilot-Initialdatenlieferung PDF (73832 Bytes)

Hinweis:

Das Bundeszentralamt für Steuern übernimmt für die hier zur Verfügung gestellten Rechtsvorschriften keine Gewähr hinsichtlich Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Redaktion ist bemüht, aktuelle Änderungen zeitnah einzuarbeiten. Da die Aktualisierungen, insbesondere bei umfangreichen Änderungen, einige Zeit in Anspruch nehmen können, kann jedoch keine Garantie dafür übernommen werden, dass der bereitgestellte Stand der Rechtsvorschriften immer tagesaktuell ist.

Gleiches gilt für Inhalte von Seiten, die nicht vom Bundeszentralamt für Steuern erstellt worden sind, auf welche aber verwiesen wird (Links).

Offiziellen Charakter haben ausschließlich die Veröffentlichungen im amtlichen Verkündungsorgan (in der Regel Bundesgesetzblatt oder Bundesanzeiger).

 


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