Steuern vom Eigentum
Steuern vom Eigentum werden in Deutschland grundsätzlich nur vom Grund und Boden und bei der Veräußerung von Grund und Boden erhoben.
Grundsteuer
Die jährlich zu erhebende Grundsteuer ist objektbezogen gestaltet und bezieht sich auf Beschaffenheit und Wert eines Grundstücks. Steuerpflichtig sind in Deutschland liegende Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft.
Die Höhe der Grundsteuerbelastung wird von der jeweiligen Gemeinde/Stadt festgelegt.
Grunderwerbsteuer
Der Grunderwerbsteuer unterliegen Rechtsgeschäfte über inländische Grundstücke insbesondere Kaufverträge und sonstige Rechtsgeschäfte, die einen Anspruch auf Übereignung eines inländischen Grundstücks begründen.
Steuerschuldner sind im Regelfall die an dem Erwerbsvorgang beteiligten Personen, also z. B. Grundstückserwerber und -veräußerer. Diese können vertraglich die Zahllast auf nur einen der Beteiligten übertragen.
Der Steuersatz beträgt in den meisten Bundesländern 3,5 %.
