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Solidaritätszuschlag

Zur Finanzierung der Einheit Deutschlands wird von allen Steuerpflichtigen ein Zuschlag zur Lohn-, Einkommen-, Kapitalertrag- und Körperschaftsteuer erhoben.

Bemessungsgrundlage ist die Einkommen- oder Körperschaftsteuer.

Der Solidaritätszuschlag beträgt derzeit 5,5 % der maßgebenden Bemessungsgrundlage.

Beispiel:
Einkommensteuer 5000 €
Solidaritätszuschlag 275 € (5,5% von 5000 €)


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