Solidaritätszuschlag
Zur Finanzierung der Einheit Deutschlands wird von allen Steuerpflichtigen ein Zuschlag zur Lohn-, Einkommen-, Kapitalertrag- und Körperschaftsteuer erhoben.
Bemessungsgrundlage ist die Einkommen- oder Körperschaftsteuer.
Der Solidaritätszuschlag beträgt derzeit 5,5 % der maßgebenden Bemessungsgrundlage.
Beispiel:
Einkommensteuer 5000 €
Solidaritätszuschlag 275 € (5,5% von 5000 €)
