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Gewerbesteuer

Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb. Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb, soweit er in Deutschland betrieben wird. Betriebsstätten ausländischer Unternehmen sind auch gewerbesteuerpflichtig. Der Gewerbesteuer unterliegt nicht die Ausübung eines freien Berufs oder einer anderen selbstständigen Arbeit.

Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag. Das ist der nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes zu ermittelnde Gewinn aus Gewerbebetrieb, vermehrt und vermindert um bestimmte Beträge.

Die Höhe der Gewerbesteuerbelastung wird von der jeweiligen Gemeinde (Kommune) festgelegt.


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