Personengesellschaften
Eine Personengesellschaft entsteht, wenn sich mindestens zwei natürliche und/oder juristische Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zieles zusammenschließen und Einlagen erbringen. Eine Personengesellschaft besitzt nur eine eingeschränkte Rechtsfähigkeit.
Beispiele für Personengesellschaften: GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), OHG (Offene Handelsgesellschaft) und die KG (Kommanditgesellschaft).
Ein wesentliches Merkmal von Personengesellschaften ist die persönliche Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit ihrem Privatvermögen(Ausnahme der Kommanditist der Kommanditgesellschaft). Wegen der Übernahme eines Anteils am Unternehmensrisiko und der Entscheidungsbefugnis innerhalb der Gesellschaft werden die Gesellschafter einer Personengesellschaft steuerlich als Mitunternehmer bezeichnet.
Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen erfolgt auf Ebene der Personengesellschaft. Die Steuer wird aber nicht bei der Gesellschaft, sondern bei den Gesellschaftern erhoben.
Nicht entnommene Gewinne werden auf Antrag mit einem pauschalen Steuersatz besteuert, der der Besteuerung einer Kapitalgesellschaft entspricht. Nach Entnahme dieser Gewinnanteile erfolgt die Nachversteuerung gleichfalls mit einem pauschalierten Satz.
