Solidaritätszuschlag
Zur Finanzierung der Einheit Deutschlands wird der Solidaritätszuschlag zur Lohn-, Einkommen-, Kapitalertrag- und Körperschaftsteuer von allen Steuerpflichtigen erhoben.
Dieser beträgt derzeit 5,5 % der entsprechenden Steuer.
Beispiel:
Einkommensteuer 5.000 €
Solidaritätszuschlag 275 € (5,5% von 5.000 €)
