Navigation und Service

Government Site Builder Standardlösung (Link zur Startseite)


Solidaritätszuschlag

Zur Finanzierung der Einheit Deutschlands wird der Solidaritätszuschlag zur Lohn-, Einkommen-, Kapitalertrag- und Körperschaftsteuer von allen Steuerpflichtigen erhoben.

Dieser beträgt derzeit 5,5 % der entsprechenden Steuer.

Beispiel:
Einkommensteuer 5.000 €
Solidaritätszuschlag 275 € (5,5% von 5.000 €)


Diese Seite:

© Bundeszentralamt für Steuern - 2012