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Information über verbindliche Auskünfte

Planen Sie als Steuerbürger, Unternehmer, Investor einen bestimmten Sachverhalt, können Sie einen Antrag auf verbindliche Auskunft bei den Finanzbehörden stellen.
Durch die Auskunft erhalten Sie Rechtssicherheit über die steuerliche Beurteilung Ihres vorgetragenen Sachverhaltes.

Ist für Sie als ausländischen Antragsteller im Zeitpunkt der Antragstellung kein deutsches Finanzamt örtlich zuständig, bearbeitet das Bundeszentralamt für Steuern Ihren Antrag. Ansonsten ist das örtliche Finanzamt zuständig.


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