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Erklärungspflichten in Deutschland

Anmelde- und Erklärungspflichten allgemein

Die steuerlichen Erklärungs- und Meldepflichten sind weitgehend auf elektronischem Weg durchzuführen. Alle wichtigen Formulare hierzu finden Sie unter www.elster.de .

Jährliche Steuererklärung/en

Nach Ablauf eines Kalenderjahres ist grundsätzlich eine Jahressteuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Die Abgabefrist läuft bis zum 31. Mai des Folgejahres.

Beispiel:
Steuererklärung 2009
spätester Abgabezeitpunkt = 31.Mai 2010

In Ausnahmefällen kann mit dem Finanzamt ein späterer Abgabetermin vereinbart werden.

Welche Steuererklärungen abzugeben sind, hängt von Ihrer persönlichen Besteuerung ab.

Steuervorauszahlungen

Für Privatpersonen werden nur selten Vorauszahlungen zur Einkommensteuer festgesetzt.

Für Unternehmer/n werden generell Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer festgesetzt.

Bei Neugründungen werden die Vorauszahlungen nach den Angaben (voraussichtlicher Gewinn) des Unternehmers und beim laufenden Betrieb nach den Ergebnissen der letzten Veranlagung berechnet. Bei Veränderungen kann jederzeit eine Anpassung der Vorauszahlungsbeträge beantragt werden.

Die Termine für die Vorauszahlungen sind grundsätzlich der 10. März, 10. Juni, 10. September und der 10. Dezember.

Umsatzsteuervoranmeldungen

In Abhängigkeit von der Umsatzhöhe ist die Umsatzsteuer gegenüber dem zuständigen Finanzamt monatlich oder vierteljährlich anzumelden und abzuführen. Die selbst berechneten Beträge sind am 10. des Folgemonats fällig.

Beispiel:
Voranmeldung für Januar bis März 2009 = Abgabe spätestens 10.April 2009
Voranmeldung für April 2010 = Abgabe spätestens 10.Mai 2010

Lohnsteueranmeldungen

Ein Unternehmer, der Arbeitnehmer beschäftigt, ist verpflichtet Lohnsteuern anzumelden und abzuführen.

Weitere Informationen finden Sie hier: Arbeitgeberpflichten


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