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Vermeidung der Doppelbesteuerung

Die Doppelbesteuerung wird durch eine Vielzahl von nationalen Vorschriften und völkerrechtlichen Verträgen/Vereinbarungen vermieden. Hier finden Sie eine Auswahl der bekanntesten Methoden:

Doppelbesteuerungsabkommen

Doppelbesteuerungsabkommen sind völkerrechtliche Verträge, mit deren Hilfe die Staaten eine mehrfache Besteuerung vermeiden und steuerliche Hindernisse für den grenzüberschreitenden Wirtschaftsaustausch beseitigen oder verringern.

Die Abkommen erstrecken sich regelmäßig auf die Einkommens- und Vermögensbesteuerung. Daneben bestehen weitere Abkommen wie z.B. auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungssteuern.

Die aktuellen Abkommenstexte können unter folgendem Link aufgerufen werden: Doppelbesteuerungsabkommen

EU-Richtlinien

Die Mutter-/Tochter-Richtlinie, die Fusions-Richtlinie, die Zinsen und Lizenzgebühren- Richtlinie beseitigen steuerliche Hemmnisse bei den direkten Steuern, die einer grenzüberschreitenden unternehmerischen Zusammenarbeit im Wege stehen.


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